Beschluss des SPD-Präsidiums: Gut und sicher leben: Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge.

Veröffentlicht am 25.08.2010 in Pressemitteilungen

„Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle 4 Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“

Rentenversicherungsanpassungsgesetz 2007 (Gesetz über die „Rente mit 67“)

Gut und sicher leben:

Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge.

I. Entwicklungen in der Alterssicherungspolitik der letzten Jahre.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland seit Jahrzehnten die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter und sie bildet zugleich die persönlichen Leistungen der sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben ab. Dauerhafte und angemessen entlohnte Arbeit ist damit die Voraussetzung für ein sozial sicheres Leben im Alter nach dem Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben.

Auch heute und insbesondere nach den Erfahrungen der Finanzkrise hat die gesetzliche und solidarische Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Beweis gestellt, dass sie eine weit stabilere Grundlage für die Altersvorsorge ist als andere kapitalgedeckte und privat finanzierte Altersvorsorgesysteme. Die gesetzliche Rentenversicherung ist von den massiven Verwerfungen an den Aktien- und Kapitalmärkten nicht betroffen und erfüllt ihren Auftrag. Zudem ist sie solidarischer und sozial gerechter, denn sie bezieht die Arbeitgeber in die Verantwortung für die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten ein, berücksichtigt Nichterwerbszeiten etwa für die Kindererziehung und bietet Leistungen (z.B. bei Erwerbsminderung), die bei anderen Anlageformen nicht oder nur sehr teuer versichert werden können. Die gesetzliche Rentenversicherung weist also einen soliden Sicherheits- und Stabilitätsfaktor auf und übernimmt bei immer noch relativ hoher Rentabilität zugleich gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht allerdings seit vielen Jahren unter erheblichem Finanzierungsdruck. Die Ursachen sind vielfältig: Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, sinkende Lohnquote, Frühverrentung, der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsverhältnisse und die Zunahme atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse haben den Druck auf die Beitragssätze durch den Ausfall erwarteter Einnahmen stark erhöht.

Gleichzeitig führt die demografische Entwicklung in Deutschland dazu, dass immer weniger sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Sozialabgaben die Rente für eine größere Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren muss. Das Arbeitsleben hat sich bereits heute gegenüber der Generation unserer Eltern und Großeltern deutlich verändert: Dem späteren Berufseintritt folgt eine kürzere Lebensarbeitszeit, denn nur 21,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten zwischen ihrem 60. und ihrem 64. Lebensjahr. Gleichzeitig hat sich die Lebenserwartung im Durchschnitt deutlich erhöht (Männer: 77,17 Jahre/ Frauen 82,40 Jahre) Durch diese erfreuliche Entwicklung hat sich natürlich auch die Anzahl der Jahre, in denen Renten ausgezahlt werden müssen, deutlich auf durchschnittlich 18,2 Jahre erhöht.

• Zurückgehende Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
• späterer Beginn des Erwerbslebens bei Jugendlichen;
• früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
• und längere Lebenserwartung und längere Rentenzahlungen

auf diese demografische Entwicklung hat die SPD in ihrer Regierungszeit reagiert:

Mit der Rentenreform 2001 wurde der Schwerpunkt in der Alterssicherungspolitik verschoben. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung als tragender Säule der Alterssicherung wurde die betriebliche und private Alterssicherung („Riester-Rente“) ausgebaut und mit erheblichen öffentlichen Mitteln bezuschusst. Danach soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung, den sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber teilen, 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 nicht übersteigen. Zu diesem Zweck wurde die Rentenanpassungsformel mehrfach verändert. In unserer Zeit der Regierungsverantwortung zwischen 1998 und 2009 haben wir damit die Sanierung der Rentenfinanzen - mit teils schwierigen Entscheidungen – vorerst abgeschlossen. Internationale Institutionen wie die ILO, die EU oder die OECD bescheinigen Deutschland stabile Rentenfinanzen und das unser Land als eines der wenigen Industrieländer die Herausforderungen des demografischen Wandels für diese Stabilität der Rentenfinanzen bewältigt hat. Sie bescheinigen uns aber leider auch, dass es in Deutschland vergleichsweise viele Beitragsjahre braucht, bis eine auskömmliche Rente erzielt wird.

II. Der Arbeitsmarkt als Zentrum der Altersvorsorge.

Die bereits begonnene und sich weiter verschärfende Entwicklung im Altersaufbau der deutschen Gesellschaft hat allerdings in der öffentlichen Debatte der letzte Jahre dazu geführt, dass die Entscheidungen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich auf die Bewältigung des demografischen Wandels verengt wurde. Die Tatsache, dass alle Finanzierungsregeln der gesetzlichen Altersvorsorge auch einen nachvollziehbaren Bezug zu den Realitäten und den tatsächlichen Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt aufweisen müssen, ist immer stärker aus dem Blick geraten.

So haben die Zunahme des Niedriglohnsektors, geringe Lohn- und Gehaltssteigerungen, Arbeitsverdichtung mit stärkerer körperlicher und psychischer Belastung, Phasen der Arbeitslosigkeit sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Renten als auch auf die Beschäftigungschancen Älterer am Arbeitsmarkt. Wir wollen den Menschen mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente ermöglichen. Denn die beruflichen Belastungen und die körperlichen Herausforderungen der Berufe sind auch unterschiedlich. Ein gerechtes Rentensystem muss darauf reagieren.

Demgegenüber sieht das Gesetz zur schrittweisen Einführung der Rente mit 67 durchaus den Zusammenhang zwischen der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und dem Arbeitsmarkt. Das Gesetz selbst beinhaltet einen Vorbehalt: „Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle 4 Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“

Zwar ist der Prozentsatz der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 60 – 64 durchschnittlich von 10,7 % im Jahr 2000 auf 21,5 % im Jahr 2009 gestiegen. Aber wenn weiterhin durchschnittlich rund 80 Prozent der Menschen über 60 Jahre nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wirkt eine Anhebung des Renteneintrittsalters aus demografischen Gründen auf das 67. Lebensjahr lediglich wie eine drastische Rentenkürzung. Angesichts eines künftig ohnehin abgesenkten Rentenniveaus drohen damit zusätzlich empfindliche Einbußen in der Alterssicherung. Die durch geringe Löhne und Gehälter sowie zeitweiser oder dauerhafter Arbeitslosigkeit existierende Gefahr zunehmender Altersarmut würde dadurch verschärft. Die klassischen Ziele der gesetzlichen und solidarischen Rentenversicherung – Schutz vor Altersarmut und Honorierung von Lebensleistung – geraten in Gefahr.

Deshalb will die SPD die bisher einseitig auf die demografische Entwicklung konzentrierte Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge - wie bereits im Gesetz zur Rente mit 67 vorgesehen – wieder um die Dimension der Arbeitsmarktpolitik erweitern. Entscheidungen über die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge können nicht von der Zukunft der Arbeit und des Arbeitsmarktes abgekoppelt bleiben.

III. Die Herausforderung der Zukunft: Altersarmut vermeiden.

Das Einkommen im Alter hängt unmittelbar von dem Einkommen ab, das während der Erwerbsphase erzielt wurde und für das Beiträge gezahlt wurden. Insbesondere wer wenig verdient und auch noch lange Zeiten mit Arbeitslosigkeit zu bewältigen hat, muss damit rechnen, auch im Alter auf öffentliche Hilfe angewiesen zu sein.

Zwar sind heute in Deutschland nur wenige Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere der stark angewachsene Niedriglohnsektor, werden aber in Kombination mit der deutlichen Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung dazu führen, dass Altersarmut sehr bald wieder ein Thema wird, das mehr Menschen betrifft, wenn wir nicht schnell gegensteuern. Berechnungen des DIW haben ergeben, dass etwa in Ostdeutschland in der Alterskohorte der Jahrgänge 1952 bis 1971 jeder dritte Mann (31,4 %) und fast jede zweite Frau (46,6 %) einen Rentenzahlbetrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung von unter 600 Euro erhalten wird, also unterhalb der Grundsicherung. Das ist einerseits ein Problem mit erheblichem sozialem Sprengstoff, aber auch eine absehbare enorme Belastung der öffentlichen (in diesem Fall der kommunalen) Haushalte.

Die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von einem guten Verhältnis von Beitragshöhe und Rentenhöhe ab. Zukünftige Entscheidungen müssen die Stabilität der Rentenfinanzen im Blick haben. Jede Alterssicherungspolitik wird aber an Legitimationsgrenzen stoßen, wenn selbst jahrzehntelange Beitragszahlung nicht mehr zu einer Altersversorgung oberhalb der Armutsgrenze reicht.

IV. Unsere Ziele.

Die Ziele künftiger Alterssicherungspolitik sind für die SPD damit klar beschrieben:

• Schutz vor Altersarmut.
• Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung als unverzichtbare Grundlage der Altersvorsorge und der Lebensstandardsicherung im Alter, die mit betrieblichen und privaten Alterssicherungen verbunden werden muss.
• Generationengerechtigkeit und faire Verteilung der Finanzierung.

Um diese Ziele miteinander in Einklang zu bringen, müssen vor dem Beginn der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

1.Erhöhung der Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei den 60 - 64 Jährigen – einschließlich der Altersteilzeit – auf mindestens 50 Prozent (derzeit: 21,5 Prozent). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen positive Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entwickelt werden.
2.Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund hoher körperlicher oder psychischer Belastungen das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen können, müssen flexible Übergänge geschaffen werden, die weitere drastische Renteneinbußen infolge einer Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze ausschließen. Dazu soll – ähnlich wie im Rentenrecht der Knappschaft für Bergleute - auch die generelle Beibehaltung des Renteneintrittsalters mit 65 für Berufsgruppen mit langjähriger besonderen beruflichen Belastungen geprüft werden (z.B. langjährige Schichtarbeit).
Solange die Arbeitsmarktchancen der 60 bis 64 –jährigen so gering sind wie heute, kann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze nicht beginnen - daher auch nicht bereits im Jahre 2012. Wenn in diesem Jahr die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab dem Jahre 2012 überprüft, muss sie bei redlicher Betrachtung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt einräumen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Die im derzeitigen Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters festgelegte Überprüfung muss bis zum Erreichen dieser Quote fortgesetzt werden und mit einem Bericht über die Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Beschäftigter verbunden werden. Im Jahr 2014/15 wird dann erneut entschieden, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und wie mit einer schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2029 begonnen werden kann.

V. Unsere Maßnahmen.

Aus Sicht der SPD sind deshalb die folgenden Maßnahmen notwendig, um dem demografischen Wandel ebenso zu begegnen, Generationengerechtigkeit und Beitragsstabilität zu sichern wie der drohenden Altersarmut zu begegnen und die gesetzliche und solidarische Rente als Grundlage der Altersvorsorge zu stärken:

1.Zusätzliche Anstrengungen der Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über das 60. bzw. das 63. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen.
Der drohende Fachkräftemangel allein scheint nicht auszureichen, die Beschäftigtenquote Älterer durchgehend ausreichend zu erhöhen.
2.Prüfung der Möglichkeiten für eine Differenzierung des Renteneintrittsalters (dauerhafte Beibehaltung des abschlagsfreien Rentenalters mit 65 nach 45 Versicherungsjahren sowie für Berufs- und Personengruppen mit besonderen Belastungen wie langjähriger Schichtarbeit und anderen langjährigen körperlichen Belastungen ähnlich den bereits heute existierenden Knappschaftsregelungen für Bergleute).
3.Bessere schulische Vorbereitung auf die Berufsausbildung zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit vieler Jugendlicher, um nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Renten gehen zu können. (Motto: „Lieber Ausbildung mit 18 als Rente mit 67.“) Anerkennung von vollzeitschulischer Berufsausbildung als Rentenversicherungsjahre
4.Angemessene Löhne, die Stärkung der Tarifbindung und auch ein gesetzlicher Mindestlohn sind Voraussetzungen dafür, dass bereits in der Erwerbsphase das Risiko von Altersarmut reduziert wird. Es ist unverzichtbar, dass Fortschritte bei den Löhnen besonders derjenigen erreicht werden, die wenig verdienen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Löhne von Frauen. Geringere Beschäftigungschancen und strukturell niedrigere Löhne von Frauen als bei Männern sind auch im Hinblick auf eine angemessene Altersversorgung von Frauen ein großes Problem.
5.Auch wenn das Alterssicherungssystem grundsätzlich nicht korrigieren kann, was durch Fehlentwicklungen im Arbeitsleben zustande gekommen ist, muss sichergestellt werden, dass niemand, der stets viel gearbeitet hat, im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist. Deshalb wollen wir durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, (Beitragszeiten mit weniger als 75 % des Durchschnittseinkommens werden höherbewertet), geringe Einkommen rentenrechtlich höher bewerten, bis ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Geltung erlangt.
6.Niemand soll durch die Zeit der Arbeitslosigkeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Deshalb wollen wir Zeiten der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei der Rente höher bewerten.
7.Zur Vermeidung von Altersarmut wird es notwendig sein, Selbständige, die nicht in einem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren System pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wir werden im engen Kontakt mit Selbständigen einen geeigneten Weg entwickeln.
8.Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Sie sollen durch Erwerbsminderungsrenten geschützt werden. Dazu muss der Zugang und die Leistungen aber besser ausgestattet werden.

Wir wollen dabei die Zurechnungszeiten (Berücksichtigung der Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr) bis zum vollendeten 62. Lebensjahr anheben. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass das Erwerbsminderungsrisiko auch in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung abgesichert wird.

Für ältere Arbeitslose über 60 Jahre, die zwar leistungsgemindert, aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine sozialversicherte Beschäftigung schaffen. Niemand soll eine durch Abschläge geminderte Rente akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden.

9.Wir wollen die durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit verlängern, auch um mehr jungen Erwachsenen nach ihrer Berufsausbildung einen gesicherten und unbefristeten Arbeitsplatz anbieten zu können.
10.Wir wollen die Teilrente weiterentwickeln und eine „Altersrente wegen Teilrentenbezug“ einführen: Ab dem 60. Lebensjahr kann die Arbeitszeit verkürzt und entsprechend der Arbeitszeitkürzung der Bezug einer Teilrente beantragt werden. Dadurch anfallende Abschläge sind vom Arbeitgeber auszugleichen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden neu geregelt. Die Beschäftigten sollen – unter Inkaufnahme von Abschlägen – selbst über den eigenen Renteneintritt nach dem 60. Lebensjahr bestimmen können.
11.Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen für tarifvertragliche Vereinbarungen schaffen, die ermöglichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch laufend während des Arbeitslebens zu ihren Gunsten entrichtete Zusatzbeiträge diese Abschläge vermeiden können. So werden Entgeltpunkte angespart. Es können individuelle Aufstockungskonten entstehen. Damit kann branchenbezogen auf unterschiedliche berufliche Belastungen reagiert werden.

Übernehmen Arbeitgeber diese zusätzlichen Beiträge voll, kann das auch aus Steuermitteln gefördert werden. Dadurch dass die Beiträge laufend während des Arbeitslebens gezahlt werden, ist auch sichergestellt, dass der vorzeitige Rentenbezug ohne Abschläge nicht wieder Teil von Frühverrentungsmodellen und Personalabbaukonzepten werden kann. In diesem Sinne werden wir auch bei der betrieblichen, tariflichen oder individuellen Altersvorsorge die Möglichkeiten verstärken, den Einkommensverlust bei einem vorzeitigen Rentenbeginn aufzufangen.

Der Parteivorstand bittet die Mitglieder, Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, diese Maßnahmen zum Erreichen der genannten Ziele zu beraten und dazu Stellung zu beziehen. Der Parteivorstand wird die dafür notwendigen Rahmenbedingungen (Experten, Daten, Unterlagen usw.) zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird die SPD die vorgeschlagenen Maßnahmen auch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Sozialverbänden, Gewerkschaften und Wirtschaft beraten, ggf. erweitern oder verändern. Die Ergebnisse dieses internen und externen Diskussionsprozesses werden in einer neuen Kommission „Zukunft der Alterssicherung – Schutz vor Altersarmut“ unter der Leitung von Ministerpräsident Kurt Beck, dem stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden, Olaf Scholz, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Ottmar Schreiner, beraten und dem Parteitag 2011 vorlegen.

SPD-Flugblatt:
"Gut und sicher leben: Unser Ziel: Mehr gute Beschäftigung für Ältere" [PDF, 66,7 kb]

 

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