AfA Mannheim begrüßt Entscheidung zur Tarifunfähigkeit Christlicher Gewerkschaft

Veröffentlicht am 07.12.2009 in Pressemitteilungen

Die AfA Mannheim hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt. Das Gericht wies am Montag in zweiter Instanz die Beschwerde der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zurück und bestätigte das Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes vom September 2009.

Sie sei nicht tariffähig, so das Gericht. Der Tarifgemeinschaft wird vorgeworfen, in Konkurrenz zu DGB-Gewerkschaften das Lohnniveau für Leiharbeiter mit eigenen Billigtarifverträgen zugunsten der Arbeitgeberseite nach unten zu drücken.

Darüber hinaus kann die heutige Entscheidung nach Auffassung der IG Metall enorme Rechtsfolgen haben. „Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften angewandt haben, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen“

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts wird auf jeden Fall Folgen haben. Entweder ermöglicht es die Fortsetzung dieses Lohndumpings, das mit dem Gesetz hatte verhindert werden sollen. Oder aber, falls die CGZP verliert, entstehen Kosten in Millionenhöhe. „Wenn die zweite Instanz dieses Urteil bestätigt, wird das mächtige finanzielle Auswirkungen haben“, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts, vor Prozessbeginn.

Experten schätzen, dass dann bis zu einer halben Milliarde Euro an Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen pro Jahr nachzuzahlen sind.

 

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