SPD und DGB: Krise verschärft Lohnspirale nach unten

Veröffentlicht am 21.12.2009 in Pressemitteilungen

DGB-Landeschef Rainer Bliesener: „Wir brauchen einen allgemeinen Mindestlohn, um die Beschäftigten besser vor Lohndumping schützen zu können“

SPD-Arbeitsmarktexperte Rudolf Hausmann: „Die Landesregierung muss erkennen, dass auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg von einem Mindestlohn und dadurch einer höheren Kaufkraft erheblich profitieren würde“

Die SPD-Landtagsfraktion und der DGB Baden-Württemberg fordern die Landesregierung auf, für einen Mindestlohn und damit für einen besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Lohndumping einzutreten. Anlass bieten Daten über die Situation von Frauen und Männern im Niedriglohnsektor im Land, die in der Antwort der Landesregierung auf eine SPD-Anfrage enthalten sind.

Danach hat schon vor Ausbruch der Krise im Jahr 2006 fast jeder zweite Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung, Aushilfstätigkeit und Leiharbeit einen Niedriglohn erhalten. Zu-dem müssen sich mehr als 230.000 Frauen und Männer in einer Vollzeitbeschäftigung, damit jeder 16. Beschäftigte in Vollzeit, mit einem Niedriglohn zufrieden geben. Diese Entwicklung habe sich in der Krise deutlich verstärkt, erklären SPD und DGB. „Wir brauchen einen allge-meinen Mindestlohn, um die Beschäftigten besser vor Lohndumping schützen zu können“, forderte deshalb Rainer Bliesener, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg. „Die Landes-regierung muss erkennen, dass auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg von einem Min-destlohn und dadurch einer höheren Kaufkraft erheblich profitieren würde“, erklärte der ar-beitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Hausmann.

Die neuen Angaben der Landesregierung verdeutlichen, dass auch die Zahl der Menschen, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Hartz IV-Leistungen benötigen, in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen ist. Derzeit müssten über 85.000 Männer und Frauen zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Hartz IV beziehen. „Hier zeigt sich, dass das Ein-kommen ohne Mindestlohn oft zu niedrig ausfällt“, erklärte Bliesener. Das sei besonders un-würdig. „Arm trotz Arbeit – das darf es nicht geben.“ Der DGB-Landeschef kritisierte scharf die in der Antwort enthaltene Ablehnung von Mindestlöhnen. Die Landesregierung kaue le-diglich längst widerlegte neoliberale Konzepte wieder, die sich empirisch nicht belegen lie-ßen.

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es selbst in Branchen mit Mindestlohnrege¬lungen in Baden-Württemberg deutliche Verstöße gibt. Nach Angaben der Zollverwaltung bezögen Arbeitgeber, etwa in der Gebäudereinigung, Lohnvereinbarungen nicht auf geleiste-te Arbeitsstunden, sondern auf zu reinigende Quadratmeter. Teilweise werde auch ein fal-scher Betriebszweck angegeben, um die Zugehörigkeit zu einem geltenden Tarifvertrag mit Mindestlohn zu verschleiern.

DGB und SPD warfen der Landesregierung vor, mit ihrer Zustimmung zum „Wachstumsbe-schleunigungsgesetz“ des Bundes die Armut von Beschäftigten im Niedriglohnbereich zu verfestigen. Beispiel Kindergelderhöhung von 20 Euro ab 1. Januar: Bei Familien, die ihren kargen Lohn durch Hartz IV aufstocken müssen, bleibe kein Cent davon übrig. Familien mit sehr hohem Einkommen erhalten hingegen zu ihrem bereits jetzt geltenden Steuerbonus von 208 Euro pro Kind zukünftig noch 37 Euro monatlich mehr. „Die Landesregierung bleibt ih-rem Kurs gegen die Menschen mit geringem Einkommen treu“, sagte Bliesener. „Oettinger und Mappus betreiben hier eine Umverteilung nach oben“, unterstrich Hausmann.

 

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