Arbeitnehmer zu bespitzeln ist weder sozial noch demokratisch!!!

Veröffentlicht am 24.02.2011 in Pressemitteilungen

Das Ausspionieren von Arbeitnehmern ist kein Kavaliersdelikt.

AfA Mannheim spricht sich für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus, welches den Namen auch verdient.

Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, das – über das allgemeine Datenschutzgesetz hinaus – in umfassender Form den Persönlichkeitsschutz der Menschen als Arbeitnehmer in ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber sicherstellen soll, gibt es bis heute in Deutschland nicht. Leider ist der Datenschutz für Beschäftigte bisher nur unzureichend geregelt. Das haben etwa der Bespitzelungsskandal bei Lidl, der Datenmissbrauch bei der Bahn oder die Ereignisse beim ASB in Mannheim gezeigt.

Normalerweise besteht die datenschutzrechtliche Grundlage der in den Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten in der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses.

Dabei sind allerdings gewichtige Rahmenbedingungen zu beachten. § 75 BetrVG
verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat gleichermaßen zur Respektierung der Würde des Menschen im Arbeitsleben und verweist damit auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

Einschnitte in dieses Grundrecht, wie es die Verwaltung des Arbeitsverhältnisses erfordert, haben nach einer alten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundsätze der strikten Zweckbindung, der Verhältnismäßigkeit und der Normenklarheit zu beachten.

Arbeitnehmer durch eine Detektei bespitzeln zu lassen geht über die Verhältnismäßigkeiten weit hinaus. Dazu braucht es klare Regeln, die bei unrechtsmäßiger Bespitzelung von Arbeitnehmern harte Strafen vorsieht.

Den Bock nicht zum Gärtner machen!!!

Das schlimmste wäre, wenn diejenigen, die sich solcher Bespitzelungen schuldig machen am Ende noch in ein Parlament gewählt würden und dort über Gesetze mitreden könnten.

 

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