Arbeitnehmervereinigung "medsonet" ist nicht tariffähig

Veröffentlicht am 27.05.2011 in Pressemitteilungen

Das Arbeitsgericht Hamburg hat medsonet sowohl für den Zeitpunkt des Abschlusses des Bundesmanteltarifvertrags für die Beschäftigten in Privatkliniken als auch für den gegenwärtigen Zeitpunkt die Tariffähigkeit abgesprochen.

Die 2008 gegründet Organisation medsonet ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland. Als Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite hat medsonet mehr als 100 Haustarifverträge mit Kliniken und anderen Einrichtungen der Gesundheitsbranche abgeschlossen. Zwischen dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und medsonet zudem ein Bundesmanteltarifvertrag für die Beschäftigten in Privatkliniken vereinbart worden.Auch in Mannheim fallen einige Pflege bzw. Gesundheitseinrichtungen unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge. Die Regelung dieser Tarifverträge sind vielfach schlechter als die Regelungen der Verträge, welche die DGB Gewrkschaft Verdi für ihre Mitglieder in dieser Branche abgeschlossen hat.

Das Arbeitsgericht hat medsonet sowohl für den Zeitpunkt des Abschlusses des Bundesmanteltarifvertrags für die Beschäftigten in Privatkliniken als auch für den gegenwärtigen Zeitpunkt die Tariffähigkeit abgesprochen. Für die Vergangenheit ergibt sich die fehlende Tariffähigkeit schon daraus, dass medsonet sich erst im September 2010 ein Tarifstatut gegeben hat. Solange eine Vereinigung keine Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen verabschiedet hat, kann ihr keine Tariffähigkeit zuerkannt werden.

Aber auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist medsonet nicht tariffähig. Wegen der geringen Anzahl von Mitgliedern - nach eigenen Angaben 7.000 bei einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Beschäftigten in der Gesundheitsbranche - fehlt es medsonet an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite als dem sozialen Gegenspieler.

Die AFA Mannheim begrüsst, dass das Arbeitsgericht Hamburg den durch Tarifverträge gestützten Lohndumping und den daraus zu Lasten der Arbeitnmehmer resultieren Kostenvorteilen durch arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften einen weiteren Riegel vorgeschoben.

 

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