Flexible Altersübergänge ermöglichen und auf "Rente mit 67" verzichten

Veröffentlicht am 10.07.2009 in Pressemitteilungen

In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zeigt sich die ganz besondere Abhängigkeit der Beschäftigungsquote der über 55-jährigen von der Konjunktur. Das bedeutet, dass dieser Indikator in wirtschaftlich guten Zeiten eben nicht „gute und sichere“ Arbeitsverhältnisse der Älteren widerspiegelt.

Ältere Beschäftigte sind in konjunkturellen Flauten fortgesetzt in stärkerem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen:

Die Arbeitslosigkeit der 55- bis 65-jährigen ist im Vorjahresvergleich um etwa 18 Prozent angestiegen; der Anstieg für die gesamte Arbeitslosenzahl fiel in diesem Zeitraum mit etwa 5 Prozent deutlich geringer aus.

Um Arbeitslosigkeit im Alter zu vermeiden, bedarf es daher – neben Initiativen für eine alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen – auch weiterhin der Förderung der Altersteilzeit. Sie trägt zu einer ausgewogenen Altersstruktur in den Betrieben bei. Zudem können Beschäftigte gesund den Ruhestand erreichen.

Von einer Beendigung dieser Förderung wären auch jüngere Altersgruppen betroffen. Die Beschäftigungschancen der Jugendlichen würden sinken und die Jugendarbeitslosigkeit steigen.

Die Altersteilzeit ist praktisch erfahrbare Generationensolidarität. Sie ermöglicht den sozialverträglichen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben und die Wiederbesetzung frei werdender Stellen mit jungen Menschen.

Eine einheitliche Anhebung der Regelaltergrenze auf 67 Jahren führt angesichts der höheren Krisenanfälligkeit des Arbeitsmarktes faktisch zu einer stärkeren Rentenkürzung und erhöht den Druck auf steigende Altersarmut.

Wir halten die Anhebung der Regelaltersgrenze daher für nicht sachgerecht. Mit der im Gesetz verankerten Überprüfungsklausel zur Entwicklung der Beschäftigung Älterer wurde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit unter Vorbehalt gestellt.

Unter den gegebenen Umständen ist die Rente mit 67 nicht umsetzbar!

 

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