Folgen der Finanzkrise für abhängig Beschäftige mildern!

Veröffentlicht am 13.07.2009 in Pressemitteilungen

Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit auszusetzen!

Die Wirtschaftskrise hinterlässt ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Immer mehr Beschäftigte sind von Kurzarbeit betroffen. Kurzarbeit ist eine richtige Antwort auf Auftragsrückgänge, um Beschäftigte in den Betrieben zu halten und Betriebe von Kosten zu entlasten, um damit bei wieder zunehmendem Auftragseingang sofort lieferfähig sein zu können. Für Beschäftigte bietet Kurzarbeit die Chance, im Betrieb zu bleiben und damit von Arbeitslosigkeit verschont zu werden.

Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten jedoch auch einen hohen finanziellen Verlust gegenüber der bisherigen Einkommenssituation. Die Beschäftigten in Kurzarbeit tragen damit in einem hohen Maß die finanziellen Lasten der Krise. Einer Krise, die von den Vertretern einer neoliberalen Politik verursacht wurde.

Die Beschäftigten sind jedoch nicht nur von Arbeitslosigkeit bedroht und haben während der Kurzarbeitsphasen deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, sie sind darüber hinaus am Jahresende bei ihrer Einkommenssteuererklärung auch noch von dem sogenannten Progressionsvorbehalt bedroht. Dieses führt im Regelfall bei ausgedehnter Kurzarbeit zu erheblichen Steuernachzahlungen für die Beschäftigten.

Der AfA Kreisverband Mannheim spricht sich deshalb für die Aussetzung des Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit nach § 32 b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz für die Jahre 2009 und 2010 aus.

 

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