Mütterrente: Vorsorglicher Antrag unnötig

Veröffentlicht am 11.04.2014 in Pressemitteilungen

Die CDU/SPD geführte Bundesregierung will ihr Vorhaben zur Mütterrente für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zum 01.07.2014 umsetzen.

Ein vorsorglicher Antrag auf Neuberechnung von Kindererziehungszeiten wie er bereits an verschiedenen Stellen  kursiert ist nicht nötig.  Nach derzeitigem Stand des Gesetzesvorhabens werden die Kindererziehungszeiten bei bestehenden Renten automatisch erfolgen. Liegt eine Rentengewährung noch nicht vor, diese Zeiten jedoch bereits vorgemerkt sind, werden diese ebenfalls automatisch berücksichtigt.

Die Deutsche Rentenversicherung plant nach der genauen Ausgestaltung des Gesetzes die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

Mit den Auszahlungen ggf. incl. Nachberechnungen dürfen die Betroffenen Ende 2014 (voraussichtlich Oktober) rechnen.

Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch.

Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen  (Brutto)Pauschalbetrag von 28,14 Euro in den alten bzw. 25,74 Euro in den neuen Bundesländern. Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von rund 338 Euro (alte Bundesländer) bzw. rund 309 Euro (neue Bundesländer). Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.

 

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