AfA: Missbrauch von Leiharbeit endlich beenden

Veröffentlicht am 11.12.2010 in Pressemitteilungen

Zur aktuellen Diskussion in der Koalition über einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD, der Missbrauch von Leiharbeit zu Tarifflucht und Lohndumping muss endlich beendet werden.

Es ist gut, wenn sich in der Koalition nun offenbar langsam die Erkenntnis durchsetzt, dass es einen Mindestlohn in dieser Branche geben muss. sonst könnten in naher Zukunft, Verleihfirmen aus den europäischen Mitgliedsstaaten ihre Beschäftigten zu den dort gültigen und oftmals wesentlich niedrigeren Löhnen und Gehältern überlasen. Eine Beschleunigung des heutigen Lohndumpings könnte dadurch ausgelöst werden.

Ein Mindestlohn allein reicht aber bei weitem nicht aus. Notwendig ist vor allem, endlich das Prinzip „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahmeregelung durchzusetzen.

Ein großer Teil des Beschäftigungszuwachses findet in den letzten Monaten nahezu ausschließlich über atypische bzw. prkäre Beschäftigungsverhältnisse statt. Mehr als ein Drittel der gemeldeten offenen Stellen kommen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren arbeitet in einem prekären Beschäftiungsverhältnis wie Praktika, Leiharbeit, Befristung usw.

Dies ist eine Sünde an unseren Kindern und der nachfolgenden Generation. Wie soll ein Mensch seine Zukunft planen und eine Familie gründen, wenn er nicht weiß, ob er in naher Zukunft eine Arbeit hat, so der AFA Vorsitzende in Mannheim Michael Seis

In der Koalition wird bislang viel geredet, aber nichts getan. Die SPD setzt sich für eine umfassende Regelung ein. Dazu gehört insbesondere die Durchsetzung des equal-pay-Prinzips ab dem ersten Tag, die Einbeziehung der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in den Entleihbetrieben bezüglich Umfang und Dauer des Einsatzes von Leiharbeit.

Zudem hat der AFA Landesverband auf Vorschlag der AFA Mannheim die Begrenzung der Verleihdauer im Entleihbetrieb beschlossen. Gemäß den Regelungen des Ursprungsgesetzes in den 1970er Jahren soll diese wieder auf 3 Monate begrenzt werden.

 

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