Nachrichten zum Thema Pressemitteilungen

11.04.2014 in Pressemitteilungen

Mütterrente: Vorsorglicher Antrag unnötig

 

Die CDU/SPD geführte Bundesregierung will ihr Vorhaben zur Mütterrente für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zum 01.07.2014 umsetzen.

Ein vorsorglicher Antrag auf Neuberechnung von Kindererziehungszeiten wie er bereits an verschiedenen Stellen  kursiert ist nicht nötig.  Nach derzeitigem Stand des Gesetzesvorhabens werden die Kindererziehungszeiten bei bestehenden Renten automatisch erfolgen. Liegt eine Rentengewährung noch nicht vor, diese Zeiten jedoch bereits vorgemerkt sind, werden diese ebenfalls automatisch berücksichtigt.

Die Deutsche Rentenversicherung plant nach der genauen Ausgestaltung des Gesetzes die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

Mit den Auszahlungen ggf. incl. Nachberechnungen dürfen die Betroffenen Ende 2014 (voraussichtlich Oktober) rechnen.

Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch.

Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen  (Brutto)Pauschalbetrag von 28,14 Euro in den alten bzw. 25,74 Euro in den neuen Bundesländern. Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von rund 338 Euro (alte Bundesländer) bzw. rund 309 Euro (neue Bundesländer). Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.

03.04.2014 in Pressemitteilungen

Mindestlohn für alle

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Mannheim begrüßt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Er ist ein erster, richtiger und sehr gewichtiger Schritt.  „Die Einführung des Mindestlohnes ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Lohndumping auf Kosten der Allgemeinheit. Denn NiedriglohnbezieherInnen müssen sehr oft durch staatliche Leistungen subventioniert werden, da ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht reicht“, so der AfA-Kreisvorsitzende Belamir Evisen.

Allerdings kritisiert der Kreisvorstand die geplanten Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Jugendliche. Insbesondere die Ausnahme für Langzeitarbeitslose ermöglicht Lohndumping. "Es gibt keinen Anlass diese Menschen schlechter zu stellen. Im Gegenteil, besonders sie bedürfen des Schutzes durch den Mindestlohn. Es darf nicht vergessen werden, dass der Mindestlohn lediglich eine Lohnuntergrenze sein soll.  Daher gilt Mindestlohn für alle", so der Kreisvorsitzende Evisen weiter. 

Die Bundesregierung ist gefordert, in weiteren Schritten für gute Arbeitsverhältnisse zu sorgen. Dazu gehört auch, den Missbrauch durch Personalleasing weiter einzudämmen, z.B. durch Bestimmung der Höchstverleihzeit von LeiharbeitnehmerInnen oder die Stärkung von BetriebsrätInnen durch Erweiterung ihrer Rechte im Hinblick auf Werkverträge.

30.05.2013 in Pressemitteilungen

Die Zeit ist reif für einen politischen Wechsel - für eine gerechte und solidarische Gesellschaft und Arbeitswelt

 

Bundestagsabgeordneter Stefan Rebmann auf der AfA-Veranstaltung "Gute Arbeit, fairer Lohn - der Wechsel lohnt sich" vom 28.05.2013 im Kulturhaus Waldhof

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